Wissenschaftliche Studie zur Bestands- und Bedarfsanalyse des hessischen Frauenschutzsystems (§ 8 Gewalthilfegesetz) 

Seit dem 28. Februar 2025 ist das „Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt“ (Gewalthilfegesetz – GewHG) in Kraft, das ab 2032 einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Betroffene von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt festschreibt. 

Nach § 8 GewHG haben die Länder bis Ende 2026 eine Ausgangsanalyse und Entwicklungsplanung zu erstellen, um ihr Vorgehen zur Umsetzung der Sicherstellung von „ausreichenden, niedrigschwelligen, fachlichen sowie bedarfsgerechten Schutz- und Beratungsangeboten“ zu spezifizieren. 

Dafür fördert das Land Hessen ein Forschungsprojekt zur Bestands- und Bedarfsanalyse des hessischen Frauenschutzsystems, welches gemeinsam von  Zoom – Gesellschaft für prospektive Entwicklung e.V.,  ZEP – Zentrum für Evaluation und Politikberatung (Koordination) und Dr. Ralf Puchert durchgeführt wird. 

Die Bestandsanalyse bezieht sich auf die aktuell vorhandenen Schutz- und Beratungskapazitäten und deren Versorgungsdichte. Die Bedarfsanalyse untersucht den quantitativen und qualitativen Bedarf unter Berücksichtigung der bestehenden regionalen Strukturen. Sowohl Beratungs- und Schutzeinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und mitbetroffene Kinder als auch proaktiv tätige Interventionsstellen und Angebote der Arbeit mit gewaltausübenden Personen werden in die Studie einbezogen. 

Im Rahmen des Projekts sind verschiedene qualitative und quantitative Erhebungen vorgesehen. Neben der Auswertung von Daten, der Durchführung von Expert*inneninterviews zur Exploration und Vertiefung spezifischer Fragestellungen ist eine landesweite Online-Erhebung bei Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen für gewaltbetroffene Frauen zur Erfassung der Angebote und Bedarfe des Frauenschutzsystems vorgesehen. Weiter werden Themenworkshops zur Vertiefung einzelner besonders relevanter Fragen der Weiterentwicklung des Gewalthilfesystems und zur Erarbeitung und Bewertung von möglichen Handlungsansätzen durchgeführt. 

Darüber hinaus wird im Rahmen des Projekts eine landesweite Untersuchung bei den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Erfassung der Angebote des Gewalthilfesystems in den Gebietskörperschaften, der  Finanzierung, der lokalen Vernetzung, der Rolle der Kommunen und der Bedarfe u.a. durch eine Online-Befragung durchgeführt. Zur Erfassung der Kapazitäten und Bedarfe der Täterarbeit wird ein Workshop sowie  eine Online-Erhebung durchgeführt. Darüber hinaus wird ein Begleitgremium eingerichtet, in dem alle wesentlichen Akteur*innen auf Landesebene vertreten sind. 

Das Projekt startet im November 2025 und endet mit der Abgabe der Bestands- und Bedarfsanalyse im Dezember 2026.

Ansprechpartnerinnen: Barbara Nägele, Nora Stein