INASC – Improving Needs Assessment and Victim’s Support in Domestic Violence Related Criminal Proceedings

Individuell bedarfsorientierte Unterstützung der Opfer von Partnergewalt durch Polizei und Justiz

Das durch die Generaldirektion Justiz der Europäischen Kommission kofinanzierte Projekt INASC zielte darauf ab, Erfahrungen von Opfern häuslicher Gewalt im Prozess von Ermittlungsverfahren, Gefahrenabwehr und Strafverfahren besser zu verstehen und Zusammenhänge zwischen solchen Erfahrungen, einzelfallbezogenen Beurteilungsprozessen, der Verfügbarkeit von Schutz und Unterstützung und dem Fallausgang zu analysieren. Mit den gewonnenen Studienergebnissen und einer darauf aufbauenden Handreichung zur Umsetzung der Opferschutzrichtlinie wurden ein Beitrag zur besseren Unterstützung von Opferzeuginnen durch Polizei, Justiz und Facheinrichtungen geleistet. Koordiniert wurde das Projekt von Cesis aus Portugal, beteiligt waren Partnerorganisationen in Irland, Österreich, den Niederlanden und Deutschland. (Laufzeit 03/2014-03/2016)

2015 wurden neben Interviews mit 10 von Partnergewalt betroffenen Frauen auch Gespräche mit 27 Fachkräften aus den Bereichen Polizei, Justiz, Opferschutz und Gewaltschutz geführt. Ferner wurde eine quantitative und qualitative Analyse 70 amtsanwaltschaftlicher Verfahrensakten in Fällen von Partnergewalt vorgenommen.
Die einbezogenen Berichte und Einschätzungen der Opfer, der Fachkräfte sowie die Informationen aus den Akten repräsentieren dabei jeweils sich ergänzende Ausschnitte der zu untersuchenden Frage nach Opfererfahrungen und Opferbedarfen in Strafverfahren in den verschiedenen Phasen (Anzeigenerstattung, Ermittlung, Gerichtsverfahren).
Die Ergebnisse der qualitativen Interviews mit gewaltbetroffenen Frauen und Fachkräften sowie die Analyse staatsanwaltschaftlicher Verfahrensakten liefern Hinweise zur Umsetzung der Opferschutzrichtlinie und zeigen noch bestehende Handlungsbedarfe auf. Auf dieser Grundlage wurde im Rahmen des Projekts auch eine Broschüre für Akteure in den Bereichen Justiz, Gewaltschutz und Opferunterstützung entwickelt, die über die Opferschutzricht¬linie und gesetzliche Anpassungen auf Bundesebene informiert, wichtige Befunde aus der Studie darstellt und vor diesem Hintergrund Hinweise zur konkreten Umsetzung von Opferschutz im Strafverfahren gibt. (Kotlenga, Nägele & Nowak 2016)

Die Ergebnisse und Produkte des EU-Projekts INASC zu Opferschutz in Strafverfahren in Fällen von Partnergewalt sind unter folgenden links verfügbar.

  • Der Länderbericht stellt Methoden und Befunde aus Aktenanalyse und Befragungen von Fachkräften und gewaltbetroffenen Frauen dar
    (Langversion) (Kurzversion)
  • Eine Broschüre für die Praxis von Polizei, Justiz und Opferunterstützung informiert über gesetzliche Anpassungen im Zuge der europäischen Opferschutzrichtlinie, stellt die Forschungsbefunde vor und gibt Hinweise zur Umsetzung von Opferschutz in Strafverfahren
    (Toolkit)
  • Die länderübergreifenden Befunde zum Opferschutz werden in einem vergleichenden Bericht dargestellt. (download)
  • Auf der projekteigenen Homepage inasc.org sind zudem die englischsprachigen Ergebnisse aus den Partnerländern verfügbar sowie eine Praxisbroschüre („Make it happen“), die die zentralen Ergebnisse länderübergreifend zusammenfasst und Praxishinweise beinhaltet.

Ansprechpartnerinnen: Barbara Nägele und Sandra Kotlenga