Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

Zoom – Gesellschaft für prospektive Entwicklungen e.V. ist Teil eines Forschungsverbunds, der im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und unter Leitung des Soziologischen Forschungsinstituts Göttingen (SOFI) e.V. die Inanspruchnahme und Umsetzung der 2011 neu eingeführten Leistungen für Bildung und Teilhabe untersucht. (Laufzeit Mai 2013 bis März 2016)

An der Umsetzung der Evaluation weiterhin beteiligt sind das Forschungsteam Internationaler Arbeitsmarkt (FIA), der Lehrstuhl für Arbeits-, Industrie- und Wirtschaftssoziologie an der Friedrich-Schiller Universität Jena, Petra Kaps und Lutz Wende OrganisationsBeratung.

2011 wurde für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus dem unteren Einkommensbereich ein eigener Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe geschaffen. Leistungsberechtigte sind v.a. Kinder und Jugendliche von Eltern die Leistungen nach dem SGB II oder XII, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) reagierte der Gesetzgeber auf ein Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2010, in dem gerügt wurde, dass die bisherige Festlegung der Regelleistung für Kinder dem altersspezifischem Bedarf nicht gerecht wurde. Das Grundrecht auf Gewährleistung des Existenzminimums sollte zudem auch Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben beinhalten.

Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst Leistungen zur Schülerbeförderung, zum Schulbedarf, zur Mittagsverpflegung, zu Schulausflügen, zur Lernförderung sowie zur Förderung der kulturellen und sozialen Teilhabe. Die Leistungen des BuT werden v.a. als Sachleistungen (Gutscheine u.a.) erbracht, woraus sich hohe Anforderungen bei der Antragstellung, Leistungsgewährung und Abrechnung ergeben.

Der Evaluationsauftrag umfasst drei Forschungsfragen:

  • Wird die Intention des Gesetzgebers erfüllt?
  • Kommen die Leistungen des Bildungspaketes bei den Anspruchsberechtigten an?
  • Was sind fördernde und hemmende Faktoren für die Inanspruchnahme?

Zentrale Aufgabe der Evaluation ist eine qualitative Untersuchung der kommunalen Umsetzungspraxis im Rahmen von 29 kommunalen Fallstudien, mit denen die institutionellen Rahmenbedingungen, unterschiedliche Formen der Organisation und Steuerung des Leistungsprozesses sowie die Inanspruchnahme untersucht werden. Im Rahmen der Fallstudien werden u.a. Interviews mit verschiedenen beteiligten Akteuren geführt (Verwaltung, Leistungsberechtigte, Anbieter…)

Den Fallstudien vorgelagert ist eine standardisierte Online-Befragung aller Leistungsträger sowie eine schriftliche Länderbefragung zur Erhebung von Landesregelungen zur Umsetzung des BuT. Die standardisierte Online-Befragung bildet die Grundlage für die Auswahl der 29 kommunalen Beobachtungsfälle.

Veröffentlichungen

BARTELHEIMER, P.; KAPS, P.; KOTLENGA, S.; MARQUARDSEN, K.; PAGELS, N.; TOBSCH, V. (Mitarb.); ACHATZ, J.; BECHER, I.; WENZIG, C.; BARG, A.(Mitarb.); KLAWITTER, M. (Mitarb.); HEINEN, J.; BRINKWERTH, S.; GONSIOR, A.; WULF, H.; BAUMGÄRTNER, L. (2014): Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe – erster Zwischenbericht 28.2.2014. Göttingen; Nürnberg; Bonn, 269 S. (download)

AnsprechpartnerInnen: Sandra Kotlenga, Barbara Nägele, Nils Pagels