• Prävention als Chance (PaC)

    Zoom e.V. evaluierte das Programm "Prävention als Chance" zur Koordination und Förderung von Gewaltprävention und zum sozialen Lernen in Kommunen, das vom Landeskriminalamt Niedersachsen und der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover (GUVH) / Landesunfallkasse Niedersachsen (LUKN) umgesetzt wird. (Laufzeit 01/2017 - 12/2017)

  • Studie: Suchtkranke im SGB II

    Im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums führten wir gemeinsam mit Partnern nach sieben Jahren eine Folgestudie durch, um einen möglichst vollständigen Überblick über die Maßnahmen zu erhalten, welche die SGB II-Träger für Menschen mit Suchtgefährdung oder Suchterkrankung getroffen hatten. Im Rahmen einer vollständigen Erhebung bei allen Jobcentern wurden Ansätze vielversprechender Praxis identifiziert und in Form von Fallstudien im Detail untersucht. (Laufzeit 03/2016-12/2016)

  • Evaluation eines Projekts des Frauenhauses Espelkamp

    Im Auftrag des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter in Nordrhein-Westfalen führte Zoom e.V., gemeinsam mit der Deutschen Hochschule der Polizei, die Evaluation des Modellprojekts "Richtungswechsel: Sichtbar-Sicher-Selbstbestimmt" des Hexenhauses Espelkamp durch. (Laufzeit 04/2015-04/2017)

  • Bildungsbericht Landkreis Diepholz

    Der Landkreis Diepholz hat Anfang 2017 einen ersten kennzahlengestützten Bildungsbericht vorgelegt. Mit der Erstellung des Bildungsberichtes hatte der Landkreis Zoom e.V. beauftragt. (Laufzeit 12/2015-12/2016)

  • SNaP – Special Needs and Protection Orders

    Um Lücken und Umsetzungsdefizite im Gewaltschutz für Betroffene häuslicher Gewalt mit besonderen Schutz- und Unterstützungsbedarfen ging es im Projekt SNaP (Special Needs and Protection Orders). Das Projekt wurde von der Europäischen Kommission im Rahmen des Daphne-Programms und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Thema des Projektes waren polizeiliche und gerichtlich verfügte Schutzmaßnahmen und -anordnungen, wie sie im Gewaltschutzgesetz (GewSchG) und in der Novellierung der Polizeigesetze der Länder geregelt sind, und ihre Anwendbarkeit auf und Auswirkungen auf spezifisch vulnerable Opfer von häuslicher Gewalt, wie z.B. Frauen mit Behinderungen und geflüchtete Frauen und Frauen mit Kindern. (Laufzeit 10/2014-09/2016)

  • INASC – Improving Needs Assessment and Victim’s Support in Domestic Violence Related Criminal Proceedings

    Individuell bedarfsorientierte Unterstützung der Opfer von Partnergewalt durch Polizei und Justiz. Das durch die Generaldirektion Justiz der Europäischen Kommission kofinanzierte Projekt INASC zielte darauf ab, Erfahrungen von Opfern häuslicher Gewalt im Prozess von Ermittlungsverfahren, Gefahrenabwehr und Strafverfahren besser zu verstehen und Zusammenhänge zwischen solchen Erfahrungen, einzelfallbezogenen Beurteilungsprozessen, der Verfügbarkeit von Schutz und Unterstützung und dem Fallausgang zu analysieren. Mit den gewonnenen Studienergebnissen und einer darauf aufbauenden Handreichung zur Umsetzung der Opferschutzrichtlinie wurde ein Beitrag zur besseren Unterstützung von Opferzeuginnen durch Polizei, Justiz und Facheinrichtungen geleistet. Koordiniert wurde das Projekt von Cesis aus Portugal, beteiligt waren Partnerorganisationen in Irland, Österreich, den Niederlanden und Deutschland. (Laufzeit 03/2014-03/2016)